Herkunftsort:
Japan
Markenname:
Pro-face
Modellnummer:
PFXGP4501TADC
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt: |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | PFXGP4501TAAC |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu erfassen. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | PfxGP4301TADW | PfXGP4601TAA |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | PfxGP4201TADW | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | Die Ausrüstung ist in Form von | Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I Nummer 2 zu finden. |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die Ausrüstung ist in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu verwenden. | PFXGP4502WADW |
| Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt: | PfXGP4501TAD | PfXGP4402WADW |
| PFXSP5500TPD | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten. | Die Prüfungen werden in der folgenden Tabelle durchgeführt: |
| AGP3500-T1-D24 | Die Ausrüstung ist in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu verwenden. | Die Ausrüstung ist in der Lage, die erforderlichen Daten zu erfassen. |
| Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die Ausrüstung ist in Form von | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. |
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